Individualarbeitsrecht

Ihr Recht als Arbeitnehmer und Arbeitgeber – klar, konsequent und durchsetzungsstark.

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Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Es ist eines der komplexesten und praxisrelevantesten Rechtsgebiete – denn Arbeit betrifft jeden. gross::rechtsanwaelte berät und vertritt seit 1989 Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individualarbeitsrechts – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht.

Unsere Leistungen

  • Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung – Gegenwehr oder Ausspruch
  • Arbeitszeugnis – Erstellung, Berichtigung und Durchsetzung
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz (AGG)
  • Lohn- und Gehaltsansprüche, Bonuszahlungen
  • Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen
  • Versetzung, Änderungskündigung, Direktionsrecht
  • Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten
  • Elternzeit, Mutterschutz, Sonderkündigungsschutz
  • Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung